Wiederholungsantragsteller

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
BAföG wird auf Antrag gewährt. Über diesen Antrag entscheidet das Amt in der Regel für 12 Monate = Bewilligungszeitraum.
Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, muss auf jeden Fall rechtzeitig der Wiederholungsantrag gestellt werden. Auch hier gilt: Ein verspätet eingereichter Wiederholungsantrag kann rückwirkend nicht mehr geheilt werden.
Wiederholungsanträge zum WS 2009/10 mit den Einkommensunterlagen der Eltern aus 2007 sollten bis zum 31. 08. 2009 eingereicht sein. Für Studenten an der Fachhochschule Aachen und Abteilung Jülich ist der Wiederholungsantrag bis zum 31. 07. 2009 zu stellen, damit eine kontinuierliche Weiterförderung des BAföG gesichert ist.
- Sind die Formulare angekommen?
- Wer ist mein Sachbearbeiter?
- Wiederholungsantrag
- Fachrichtungswechsel und dessen Folgen
- Eigenes Einkommen
- Eigenes Vermögen
- Datenabgleich
- Kindergeld und BAföG
- Mit wieviel BAföG kann ich rechnen?
- Eltern geben keine Auskunft oder zahlen nicht
- Vorausleistungen
- Eltern verdienen weniger
- Eltern sind schwerbehindert
- Eignungsnachweis
- Studium wird im Ausland fortgesetzt
- Auslandspraktikum
- Studienverzögerungen sind eingetreten
- Hilfe zum Studienabschluss
- Die BAföG-Broschüre