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Rubrik
› Alles über BAföG › Studienanfänger / Erstantragsteller › Wer ist zuständig?

Wer ist zuständig?

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

Ich bin...

Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller

Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate

Für die Bearbeitung der Anträge auf Ausbildungsförderung von Studenten an Hochschulen sind die jeweils, bei diesen Hochschulen angegliederten Studentenwerke - mit Ausnahme des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, wo die Hochschulen unmittelbar Ämter für Ausbildungsförderung sind.

Für Studenten an der:

- RWTH Aachen
- Fachhochschule Aachen und Fachhochschule Aachen, Abt. Jülich
- Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Abt. Aachen
- Hochschule für Musik Köln, Abt. Aachen-

ist das Studentenwerk Aachen - Amt für Ausbildungsförderung - bzgl. der Beantragung für Anträge auf Ausbildungsförderung zuständig.

Unsere Öffnungszeiten sind:
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr
mittwochs von 13.30 Uhr bis 16 Uhr
und nach persönlicher Vereinbarung

Hier finden Sie Ihren Sachbearbeiter.