Wer ist zuständig?

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Für die Bearbeitung der Anträge auf Ausbildungsförderung von Studenten an Hochschulen sind die jeweils, bei diesen Hochschulen angegliederten Studentenwerke - mit Ausnahme des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, wo die Hochschulen unmittelbar Ämter für Ausbildungsförderung sind.
Für Studenten an der:
- RWTH Aachen
- Fachhochschule Aachen und Fachhochschule Aachen, Abt. Jülich
- Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Abt. Aachen
- Hochschule für Musik Köln, Abt. Aachen-
ist das Studentenwerk Aachen - Amt für Ausbildungsförderung - bzgl. der Beantragung für Anträge auf Ausbildungsförderung zuständig.
Unsere Öffnungszeiten sind:
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr
mittwochs von 13.30 Uhr bis 16 Uhr
und nach persönlicher Vereinbarung
Hier finden Sie Ihren Sachbearbeiter.