Ist Vermögen anzugeben?

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Hinweis...
Soweit Sie Geldanlagen, wie z. B. Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge usw. auf den Namen Ihrer Kinder angelegt haben, bleibt diese Kapitalanlage nur bis zu einem Betrag von 5.200 Euro anrechnungsfrei. Der Rest wird auf die BAföG-Leistungen angerechnet. Sprechen Sie mit den Beratern der Bankwirtschaft, die dieses Problem kennen.
Legen Sie auf keinen Fall Ihr eigenes Geld auf den Namen Ihres Kindes an. Das Amt geht von einer Schenkung aus und rechnet das Vermögen an.
Vor der Stellung eines Antrages auf Ausbildungsförderung sollten unsere Beiträge zum Vermögen zur Kenntnis genommen werden. Im Zweifelsfall beraten wir in der Sprechstunde.
Weitere Infos zum Thema Vermögen.