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Ist Vermögen anzugeben?

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

Ich bin...

Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller

Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate

Bei den Eltern und beim Ehegatten des Auszubildenden findet eine Vermögensanrechnung nicht statt. Vermögen ist deshalb nicht anzugeben.

Hinweis...
Soweit Sie Geldanlagen, wie z. B. Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge usw. auf den Namen Ihrer Kinder angelegt haben, bleibt diese Kapitalanlage nur bis zu einem Betrag von 5.200 Euro anrechnungsfrei. Der Rest wird auf die BAföG-Leistungen angerechnet. Sprechen Sie mit den Beratern der Bankwirtschaft, die dieses Problem kennen.

Legen Sie auf keinen Fall Ihr eigenes Geld auf den Namen Ihres Kindes an. Das Amt geht von einer Schenkung aus und rechnet das Vermögen an.

Vor der Stellung eines Antrages auf Ausbildungsförderung sollten unsere Beiträge zum Vermögen zur Kenntnis genommen werden. Im Zweifelsfall beraten wir in der Sprechstunde.

Weitere Infos zum Thema Vermögen.