Studenten mit Studienabschluss oder -abbruch

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Wird das Studium beendet oder abgebrochen, besteht gegenüber dem Amt eine Auskunftspflicht. Wer dieser Auskunftspflicht nicht nachkommt, verhält sich ordnungswidrig; das wiederum kann zu Unannehmlichkeiten führen.
- Beendigung des Studiums
- Abbruch des Studiums
- Auskunftspflicht gegenüber dem Bundesverwaltungsamt Köln
- Rückzahlung des Staatsdarlehens BAföG
- Teilerlass des Staatsdarlehens
- Rückzahlung des verzinslichen Bankdarlehens
- Die BAföG-Broschüre